Montag, 22. April
Herstellungskosten für ein fremdes Gebäude (BFH)
Trägt der Steuerpflichtige Kosten zur Herstellung eines im Eigentum seines Ehegatten stehenden Gebäudes, das er zur Erzielung von betrieblichen Einkünften nutzt, sind seine Aufwendungen zu aktivieren und abzuschreiben. Endet die Nutzung des Gebäudes, ergibt sich daraus keine Auswirkung auf den Gewinn. Ein noch nicht abgeschriebener Restbetrag wird erfolgsneutral ausgebucht (BFH, Urteil v. 19.12.2012 - IV R 29/09; veröffentlicht am 17.4.2013).
