Donnerstag, 18. Februar
Heizkosten für ein denkmalgeschütztes Schloss (FG)
Das FG Münster hat entschieden, dass Heiz- und Betriebskosten eines dem Denkmalschutz unterstehenden - zu eigenen Wohnzwecken genutzten - Schlosses steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, selbst wenn die regelmäßige Beheizung zur Erhaltung der historischen Gebäudesubstanz erforderlich ist (FG Münster, Urteil v. 19.11.2009 - 8 K 1089/06 E).
