Freitag, 07. Januar
Heimkosten abziehbar ohne Schwerbehindertenmerkzeichen (BFH)
Die Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind (BFH, Urteil v. 13.10.2010 - VI R 38/09; veröffentlicht am 5.1.2011).
