Donnerstag, 09. Dezember
Heilbehandlung durch Subunternehmer (BFH)
Der BFH hat klargestellt, dass eine Heilbehandlung nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn die Heilbehandlungsleistung durch einen Subunternehmer ohne eigenständigen Befähigungsnachweis erbracht wird (BFH, Urteil v. 2.9.2010 - V R 47/09; veröffentlicht am 8.12.2010).
