Montag, 16. Februar
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG): Keine Steuerermäßigung bei Barzahlung der Rechnung (BFH)
Bei Barzahlung von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG ausgeschlossen.
