Freitag, 13. September
Halb- bzw. Teilabzugsverbot für laufende Ausgaben bei Pachtverzicht (BFH)
Bei einem Verzicht auf vertraglich vereinbarte Pachtzahlungen steht § 3c Abs. 2 EStG der Abziehbarkeit der durch die Nutzungsüberlassung entstehenden Aufwendungen nur entgegen, wenn der Verzicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und daher einem Fremdvergleich nicht standhält (BFH, Urteil v. 17.7.2013 - X R 17/11; veröffentlicht am 11.9.2012).
