Freitag, 12. April
Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (BFH)
Die Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung setzt u.a. voraus, dass der Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt ist. Kann das Finanzgericht verbleibende Zweifel, ob und in welchem Umfang eine Steuerhinterziehung begangen wurde, nicht ausräumen, muss es wegen der insoweit bestehenden Feststellungslast des Finanzamts zu dessen Lasten den Haftungstatbestand verneinen (BFH, Urteil v. 15.1.2013 - VIII R 22/10; veröffentlicht am 10.4.2013).
