Donnerstag, 28. Februar
Haftung für unwirtschaftliche Kapitalanlage (OLG)
Das finanzierende Kreditinstitut haftet nicht für eine unwirtschaftliche, vom kundeneigenen Anlageberater vermittelte Kapitalanlage. Der Verbraucher trägt das Risiko, wenn ihm ein von ihm beauftragter Anlageberater eine unwirtschaftliche Kapitalanlage vermittelt. Er hat keinen Schadensersatzanspruch gegen das das Anlagegeschäft finanzierende Kreditinstitut (OLG Hamm, Urteil v. 15.1.2013 - I-34 U 3/12, nicht rechtskräftig).
