Mittwoch, 11. Januar
Häusliches Arbeitszimmer eines Schauspielers (BFH)
Bei einem Raum, der wie ein häusliches Arbeitszimmer ausgestattet ist und in dem ein Schauspieler typische geistige Arbeiten ausübt, handelt es sich nicht um einen Raum mit betriebsstättenähnlicher Nutzung (BFH, Urteil v. 9.8.2011 - VIII R 4/09, NV; veröffentlicht am 4.1.2012).
