Samstag, 12. Juli
Häusliches Arbeitszimmer bei nicht nutzbarem "Amtszimmer" (BFH)
Ein anderer Arbeitsplatz steht erst dann zur Verfügung, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz tatsächlich zugewiesen hat. Ein Raum ist nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet, wenn wegen Sanierungsbedarfs Gesundheitsgefahr besteht (BFH, Urteil v. 26.2.2014 - VI R 11/12; veröffentlicht am 9.7.2014).
