Samstag, 27. Dezember
Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH)
Das Zusammentreffen mehrerer Einkunftsarten rechtfertigt die Vervielfältigung des Abzugsbetrags von 1.250 EUR selbst dann nicht, wenn für mehrere Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden haben sollte (BFH, Urteil v. 16.7.2014 - X R 49/11, NV; veröffentlicht am 17.12.2014).
