Freitag, 06. Juni
Häusliches Arbeitszimmer bei einem Pool- bzw. Telearbeitsplatz (BFH)
Der BFH hat sich zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle eines Pool- bzw. Telearbeitsplatzes geäußert. Er hat dabei u.a. klargestellt, dass ein Poolarbeitsplatz nicht als anderer Arbeitsplatz i.S. von § 9 Abs. 5 i.V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zur Verfügung steht, wenn er zur Erledigung der Innendienstarbeiten nicht in einem erforderlichen Umfang genutzt werden kann (BFH, Urteile v. 26.2.2014 - VI R 37/13 und VI R 40/12; veröffentlicht jeweils am 4.6.2014).
