Donnerstag, 16. Januar
Grundstücksveräußerung - Anteilsveräußerung - Gesamtplan (BFH)
Der BFH hat u.a. klargestellt, dass die Gesamtplanrechtsprechung keine Anwendung findet, wenn sich der Steuerpflichtige bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern in Einzelakten entscheidet und sich diese Schritte zur Erreichung des "Gesamtzieles" als notwendig erweisen, auch wenn dem Ganzen ein vorab erstelltes Konzept zugrunde liegt und die Übertragungen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zueinander erfolgen (BFH, Urteil v. 22.10.2013 - X R 14/11; veröffentlicht am 15.1.2014).
