Samstag, 21. Juni
Großbaustelle als regelmäßige Arbeitsstätte (BFH)
Eine auswärtige (Groß-)Baustelle ist keine regelmäßige Arbeitsstätte, auch wenn sie der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH, Urteil v. 20.3.2014 - VI R 74/13; veröffentlicht am 18.6.2014).
