Donnerstag, 13. Oktober
Grobes Verschulden bei Fehler in einer Steuersoftware (FG)
Mögliche Fehler seiner Steuersoftware muss sich der Steuerpflichtige wie ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zurechnen lassen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2011 - 3 K 2674/10; Revision wurde nicht zugelassen).
