Samstag, 22. März
Goldfinger in Altfällen (FG)
Ein von einer in England gegründeten und ansässigen General Partnership zwischen 2007 und 2010 betriebener Goldhandel ist als gewerblich anzusehen. Die in diesem Zusammenhang aus dem Ankauf des Goldes resultierenden, durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelten negativen ausländischen Einkünfte sind in Deutschland im Rahmen des Progressionsvorbehalts steuermindernd zu berücksichtigen (FG Münster, Urteil v. 11.12.2013 - 6 K 3045/11 F; Rev. anhängig).
