Freitag, 27. Mai
GEZ-Gebühren für internetfähigen PC eines Freiberuflers (BayVGH)
Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass ein Freiberufler keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen muss, wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält (BayVGH, Urteil v. 27.4.2011 - 7 BV 10.443).
