Montag, 22. Februar
Gewinnneutrale Realteilung erleichtert (BFH)
Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und damit die bisherige, restriktive Entscheidungspraxis gelockert (BFH, Urteil v. 17.9.2015 - III R 49/13; veröffentlicht am 17.2.2016).
