Sonntag, 27. November
Gewinnentstehung bei umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen (FG)
Die Anwendungsvorschrift des § 34 Abs. 7 Nr. 2 KStG stellt auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gewinne ab, nicht jedoch auf den Zeitpunkt des zugrundeliegenden dinglichen Rechtsgeschäfts. Bei gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen ist daher nicht der Veräußerungszeitpunkt, sondern die Realisation des Veräußerungsentgelts maßgeblich (FG Hamburg, Urteil v. 19.09.2016 - 6 K 67/15; Revision anhängig).
