Dienstag, 22. September
Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren (BFH)
Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (BFH, Urteil v. 16.9.2015 - X R 43/12).
Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (BFH, Urteil v. 16.9.2015 - X R 43/12).