Sonntag, 18. Juni
Gewerbliche Tätigkeit eines Büros für technische Übersetzungen (BFH)
Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge nicht nur Übersetzungen in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter beherrschen, sondern - durch Zukauf von Fremdübersetzungen - regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang auch in anderen Sprachen, ist gewerblich tätig (BFH, Urteil vom 21.02.2017 - VIII R 45/13; veröffentlicht am 07.06.2017).
