Samstag, 21. September
Gewerbesteuerpflicht auch bei Betriebsveräußerung gegen Leibrente (BFH)
Wird der Betrieb einer Personengesellschaft oder natürlichen Person veräußert, der innerhalb von fünf Jahren vor der Veräußerung aus der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft hervorgegangen war, unterliegt der Veräußerungsgewinn auch dann im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung in vollem Umfang der Gewerbesteuer, wenn der Veräußerungspreis in Form wiederkehrender Bezüge gezahlt wird und der Veräußerer einkommensteuerrechtlich die Zuflussbesteuerung wählt (BFH, Urteil v. 17.7.2013 - X R 40/10; veröffentlicht am 18.9.2013).
