Samstag, 08. August
Gewerbesteueranrechnung für Veräußerungsgewinne (BFH)
Die im Anschluss an die Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft erzielten und mit Gewerbesteuer belasteten Veräußerungs- und Aufgabegewinne unterliegen der Steuerermäßigung des § 35 Abs. 2 EStG (BFH, Urteil v. 28.5.2015 - IV R 27/12; veröffentlicht am 5.8.2015).
