Mittwoch, 22. April
Gewährung von Risikodarlehen an nahe stehende Personen (FG)
Eine Darlehensrückforderung ist auch dann Betriebsvermögen einer GmbH, wenn sie sich gegen eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer nahe stehende Person richtet. Eine vGA liegt nicht vor, wenn das erhöhte Ausfallrisiko des Darlehens an eine nahe stehende Person durch einen erhöhten Zinssatz marktgerecht entgolten wird (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.9.2014 - 6 K 3313/12).
