Dienstag, 25. Februar
Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährtin (BFH)
Gewährt ein Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft seinem Lebenspartner ein zinsloses Darlehen, das aus dem Erhalt der Lebensgemeinschaft motiviert ist, so liegt darin eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung unter Lebenden, die grds. mit 5,5% gemäß § 12 ErbStG i.V.m. § 15 Abs. 1 BewG bzw. § 12 Abs. 3 BewG anzusetzen ist (BFH, Urteil v. 27.11.2013 - II R 25/12, NV; veröffentlicht am 19.2.2014).
