Donnerstag, 22. November
Getrennte Veranlagung als rechtsmissbräuchliche Gestaltung? (FG)
Die Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung stellt auch dann keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn der Lohnsteuerabzug nach den Steuerklassen III und V durchgeführt wurde (FG Münster, Urteil v. 4.10.2012 - 6 K 3016/10 E; Revision wurde nicht zugelassen).
