Mittwoch, 11. November
"Gesundheitstelefon" nicht umsatzsteuerbefreit (FG)
Sind telefonische Beratungsleistungen externer Dienstleister weder in Form eines Gesundheitstelefons noch in Form von Patientenbegleitprogrammen Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, so sind sie der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen (FG Düsseldorf, Urteil v. 14.8.2015 - 1 K 1570/14 U; Revision zugelassen).
