Donnerstag, 14. November
Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist gewerbliche Tätigkeit (FG)
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass es sich bei der Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung nicht um eine freischaffend künstlerische, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die der Gewerbesteuer unterliegt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.10.2013 - 6 K 1301/10).
