Donnerstag, 09. Januar
Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft (BFH)
Der BFH hat zur Erhebung der Grunderwerbsteuer nach einer Änderung im Gesellschafterbestand einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft Stellung genommen. Er hat dabei u.a. klargestellt, dass die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer nach § 6 Abs. 3 GrEStG rückwirkend entfallen, sofern die gesamthänderische Mitberechtigung innerhalb von fünf Jahren durch eine formwechselnde Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft verloren geht (BFH, Urteil v. 25.9.2013 - II R 17/12; veröffentlicht am 8.1.2014).
