Dienstag, 15. November
Geschäftsveräußerung im Ganzen (EuGH)
Eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn die Einrichtung und der Warenbestand eines Ladenlokals verkauft wird. Dies gilt auch für den Fall, in dem die Geschäftsräume vom Verkäufer an den Erwerber auf unbestimmte Zeit vermietet werden und der Vertrag kurzfristig gekündigt werden kann, sofern die übertragenen Sachen für die dauerhafte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit des Erwerbers ausreichen (EuGH, Urteil v. 10.11.2011 - Rs. C-444/10, Schriever).
