Montag, 31. Januar
Gemeinsame Ansparrücklage für mehrere Wirtschaftsgüter (BFH)
Der BFH hat klargestellt, dass grds. für jedes Wirtschaftsgut, das voraussichtlich angeschafft oder hergestellt werden soll, eine gesonderte Ansparrücklage zu bilden ist (BFH, Beschluss v. 30.11.2010 - VIII B 3/10, NV; veröffentlicht am 26.1.2011).
