Donnerstag, 21. Februar
Geldwerter Vorteil beim Erwerb eines Jobtickets (BFH)
Ein Sachbezug liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket) einräumt, soweit sich dies für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit darstellt. Dieser geldwerte Vorteil fließt den Arbeitnehmern mit dem Erwerb der Jahresnetzkarten zu. Auf diesen Zeitpunkt ist der Vorteil aus der Verwertung des Bezugsrechts zu bewerten (BFH, Urteil v. 14.11.2012 - VI R 56/11; veröffentlicht am 20.2.2013).
