Freitag, 11. April
Geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens (BFH)
Die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das FG unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass der Arbeitnehmer zur privaten Nutzung des PKW befugt sei, ist dies revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich das Vorbringen des Klägers im Ergebnis darin erschöpft, die Richtigkeit der verstandesmäßig einsichtigen Schlussfolgerungen des FG zu bestreiten (BFH, Urteil v. 6.2.2014 - VI R 39/13; veröffentlicht am 9.4.2014).
