Dienstag, 22. Dezember
Geburtstag absetzbar? - vorerst keine Anerkennung durch Finanzämter (LfSt)
Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil v. 12.11.2015 (Az. 6 K 1868/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass auch Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen waren, als Werbungskosten abziehbar sein können. Der Fall wurde nun dem BFH vorgelegt. Bis zur endgültigen Entscheidung durch das oberste Finanzgericht erkennen die Finanzämter die Kosten für eine Geburtstagsfeier vorerst weiterhin nicht als Werbungskosten an. Darauf weist aktuell das Landesamt für Steuern (Lfst) Rheinland Pfalz hin.
