Freitag, 06. Mai
Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist GG-konform (BFH)
Die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Richtet sich die Höhe der Gebühr nach der vom Finanzamt für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit, kann sie im Einzelfall auch besonders hoch ausfallen, ohne verfassungswidrig zu sein (BFH, Urteil v. 30.3.2011 - I R 61/10 und Beschluss v. 30.3.2011 - I B 136/10; veröffentlicht am 4.5.2011).
