Mittwoch, 05. Juni
Gebrauchter Pkw ist kein persönliches Gepäck des Reisenden (FG)
Der 11. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat klargestellt, dass die Einfuhr eines Gebrauchtwagens nicht als persönliches Gepäck im Rahmen der sog. Reisefreimenge von der Erhebung von Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) befreit ist (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.3.2013 - 11 K 2960/12; rechtskräftig).
