Dienstag, 09. Oktober
Gartenarbeiten steuerlich geltend machen (BDL)
Die Pflege und Umgestaltung des eigenen selbstgenutzten Gartens ist grundsätzlich steuerlich berücksichtigungsfähig. Zu unterscheiden ist dabei, ob es sich um eine sogenannte Handwerkerleistung oder um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Hierauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in einer aktuellen Meldung hin.
