Dienstag, 06. April
Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung (BFH)
Der BFH hat in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Garantiezusage eines Autoverkäufers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, umsatzsteuerpflichtig ist (BFH, Urteil v. 10.2.2010 - XI R 49/07; veröffentlicht am 31.3.2010).
