Donnerstag, 02. Oktober
Fußballschiedsrichter sind nicht gewerbesteuerpflichtig (FG)
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Fußballschiedsrichter selbst dann, wenn er international (und nicht nur national) tätig ist, keine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausübt. Die Finanzverwaltung hat gegen dieses Urteil inzwischen Rechtsmittel beim BFH eingelegt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.7.2014 - 1 K 2552/11).
