Dienstag, 12. August
Friseursalon im Eigenheim als Liebhabereibetrieb (FG)
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein verlustbringender Friseursalon als Liebhabereibetrieb einzustufen ist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 8.5.2014 - 6 K 1486/11).
