Dienstag, 15. August
Freimaurerloge nicht gemeinnützig (BFH)
Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig, da sie nicht darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 1 AO zu fördern (BFH, Urteil vom 17.05.2017 - V R 52/15; veröffentlicht am 02.08.2017).
