Montag, 20. April
Freiberufliche Einkünfte der Betreiberin einer Kindertagesstätte (FG)
Die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte ist eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Die weiteren Leistungen wie die Beaufsichtigung und Verköstigung der Kinder sind lediglich notwendige Hilfstätigkeiten; die Erziehung gibt der Gesamtheit der Leistungen das Gepräge (FG Hamburg, Urteil v. 20.1.2015 - 3 K 157/14, rechtskräftig).
