Donnerstag, 28. Februar
Folgen falsch beantworteter Gesundheitsfragen (OLG)
Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann aufgrund falsch beantworteter Gesundheitsfragen den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Karlsruhe, Urteil v. 5.2.2013 - 12 U 140/12).
