Freitag, 30. Dezember
Finanzgericht Köln gewährt Splittingtarif für Lebenspartnerschaft (FG)
Eingetragene Lebenspartner sind bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln (FG Köln, Beschluss v. 7.12.2011 - 4 V 2831/11; Beschwerde zugelassen).
