Freitag, 19. Juni
Finanzamt und Poststreik (LfSt)
Das Landesamt für Steuern (LfSt) weist aus aktuellem Anlass auf die Regelungen für die Postzustellung hin. Hiernach werden - auch im Hinblick auf die gegenwärtigen Streikaktionen - Fristversäumnisse durch verspätet beim Finanzamt eingehende Briefe weiterhin als selbst verschuldet angesehen.
