Dienstag, 03. November
Finanzamt kann amtsärztliches Attest verlangen (FG)
Aufwendungen für die Behandlung einer Krankheit mit alternativen Methoden (Kosten für Heilpraktiker) sind ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig
(FG Hessen, Urteil v. 9.4.2009 - 3 K 1718/05).
