Dienstag, 17. Mai
Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten (FG)
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf. Mit dem vorliegenden Beschluss wird erstmals von einem Finanzgericht die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren bestätigt (FG Köln, Beschluss v. 15.12.2010 - 14 V 2484/10; veröffentlicht am 16.5.2011).
