Freitag, 24. November
Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung (FG)
Aufwendungen für eine Fettabsaugung sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.09.2017 - 7 K 1940/17).
Aufwendungen für eine Fettabsaugung sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.09.2017 - 7 K 1940/17).