Freitag, 24. Mai
Feststellungsinteresse bei Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses
Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat grundsätzlich ein Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses, auch wenn er bereits aus der Gesellschaft ausgeschieden ist oder diese nicht mehr besteht (BGH, Urteil v. 9.4.2013 - II ZR 3/12).
