Freitag, 10. September
Feststellung des steuerlichen EK-Bestands auch für Gesellschafter bindend (BFH)
Bei der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos ist als Bestand zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der bei der Kapitalgesellschaft festgestellte Endbestand des sog. EK 04 zugrunde zu legen. Die Feststellungsbescheide über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos, die gegenüber der ausschüttenden Kapitalgesellschaft ergangen sind, sind auch für die Besteuerung des Gesellschafters bindend (BFH, Urteil v. 19.5.2010 - I R 51/09; veröffentlicht am 8.9.2010).
